Oberlandesgericht Köln, 1998-09-15, Ss 395/98 - 180 -

Ss 395/98 - 180 -Obergericht15.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 395/98 - 180 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-09-15

Aktenzeichen: Ss 395/98 - 180 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0915.SS395.98.180.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der weitergehenden Revision zum Schuldspruch wird das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß der Angeklagte nur wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung (§ 304 StGB) in Tateinheit mit Amtsanmaßung (§ 132 StGB) verurteilt wird .

Zum Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.

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