14 U 13/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-10, 14 U 13/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 U 13/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-10
Aktenzeichen: 14 U 13/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0910.14U13.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. Dezember 1997 - 24 O 115/97 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung von 13.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Dem Beklagten wird gestattet, die Sicherheit auch durch schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
Der Wert der Urteilsbeschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM.
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