4 UF 46/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-08, 4 UF 46/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 46/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-08
Aktenzeichen: 4 UF 46/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0908.4UF46.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 20. Januar 1998 - 30 F 407/97 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Das Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 25. Januar 1997 - 42 F 188/93 - wird dahin abgeändert, daß die Klägerin ab dem 07. Oktober 1997 nicht mehr verpflichtet ist, Unterhalt an den Beklagten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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