Oberlandesgericht Köln, 1998-08-26, 16 WX 21/98

16 WX 21/98Obergericht26.08.1998

Regest

Nachweis der Rechtsnachfolge bei Klauselerteilung LugGVÜ Art. 33 Abs. 3, 46, 47, AVAG § 6 Abs. 1 Ist im Geltungsbereich des LugGVÜ nach dem Recht des Urteilsstaates ein Titel zu Gunsten des Rechtsnachfolgers des Titelgläubigers grundsätzlich vollstreckbar, so bedarf zur Vollstreckbarerklärung zu Gunsten des Rechtsnachfolgers in der Bundesrepublik die Rechtsnachfolge nicht des Nachweises durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte, sondern lediglich durch einfache Urkunde, auch wenn im Urteilsstaat selbst ein derartiger Nachweis erforderlich wäre.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 21/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-08-26

Aktenzeichen: 16 WX 21/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0826.16WX21.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: AVAG § 6 ABS. 1

Leitsätze

Nachweis der Rechtsnachfolge bei Klauselerteilung

LugGVÜ Art. 33 Abs. 3, 46, 47, AVAG § 6 Abs. 1 Ist im Geltungsbereich des LugGVÜ nach dem Recht des Urteilsstaates ein Titel zu Gunsten des Rechtsnachfolgers des Titelgläubigers grundsätzlich vollstreckbar, so bedarf zur Vollstreckbarerklärung zu Gunsten des Rechtsnachfolgers in der Bundesrepublik die Rechtsnachfolge nicht des Nachweises durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte, sondern lediglich durch einfache Urkunde, auch wenn im Urteilsstaat selbst ein derartiger Nachweis erforderlich wäre.

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