2 W 90/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-08-24, 2 W 90/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 90/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-08-24
Aktenzeichen: 2 W 90/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0824.2W90.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Schuldnerin vom 9. Juni 1998 gegen den Beschluß der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28. Mai 1998 - 10 T 124/98 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Schuldnerin zu tragen.
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