25 UF 139/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-08-17, 25 UF 139/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-08-17, 25 UF 139/98
25 UF 139/98Obergericht17.08.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 139/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-08-17
Aktenzeichen: 25 UF 139/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0817.25UF139.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Der Beklagten wird zur Abwehr der Berufung der Kläger sowie zur Durchführung der eigenen Berufung ratenfreie Prozeßkostenhilfe ab Antragstellung unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. in K. gewährt.
Der Prozeßkostenhilfeantrag der Kläger, ihnen zur Durchführung des Berufungsverfahrens Prozeßkostenhilfe zu gewähren, wird zurückgewiesen.
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