Oberlandesgericht Köln, 1998-08-17, 25 UF 139/98

25 UF 139/98Obergericht17.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 UF 139/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-08-17

Aktenzeichen: 25 UF 139/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0817.25UF139.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Der Beklagten wird zur Abwehr der Berufung der Kläger sowie zur Durchführung der eigenen Berufung ratenfreie Prozeßkostenhilfe ab Antragstellung unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. in K. gewährt.

Der Prozeßkostenhilfeantrag der Kläger, ihnen zur Durchführung des Berufungsverfahrens Prozeßkostenhilfe zu gewähren, wird zurückgewiesen.

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