Oberlandesgericht Köln, 1998-07-23, 12 U 1/98

12 U 1/98Obergericht23.07.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 1/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-07-23

Aktenzeichen: 12 U 1/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0723.12U1.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 18.11.1997 - 85 O 149/97 - wird zurückgewiesen, die im Berufungsrechtszug erweiterte Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000 DM, wenn nicht die Beklagte zuvor entsprechende Sicherheit erbringt. Als Sicherheitsleistung wird auch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder öffentlichen Sparkasse zugelassen.

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