Ss 315/98 (B)•Oberlandesgericht Köln, 1998-07-21, Ss 315/98 (B)
Oberlandesgericht Köln, 1998-07-21, Ss 315/98 (B)
Ss 315/98 (B)Obergericht21.07.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 315/98 (B) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-07-21
Aktenzeichen: Ss 315/98 (B)
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0721.SS315.98B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird - unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde -im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.
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