5 U 256/93•Oberlandesgericht Köln, 1998-07-20, 5 U 256/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 256/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-07-20
Aktenzeichen: 5 U 256/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0720.5U256.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 13.07.1993 - 83 O 93/91 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Kosten der Streithelfer tragen diese selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Den Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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