12 U 29/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-07-20, 12 U 29/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-07-20, 12 U 29/97
12 U 29/97Obergericht20.07.1998
Regest
Ein Grundsatz des Inhalts, der Irrtum eines Zeugen über seine Pflicht zum Erscheinen sei stets dann entschuldbar, wenn ihm von einem Rechtsanwalt eine falsche Auskunft erteilt worden ist, kann nicht anerkannt werden. Es kommt insoweit vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 29/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-07-20
Aktenzeichen: 12 U 29/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0720.12U29.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 380 f
Leitsätze
Ein Grundsatz des Inhalts, der Irrtum eines Zeugen über seine Pflicht zum Erscheinen sei stets dann entschuldbar, wenn ihm von einem Rechtsanwalt eine falsche Auskunft erteilt worden ist, kann nicht anerkannt werden. Es kommt insoweit vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.
Tenor
Dem Antrag des Zeugen auf Aufhebung der Beschlüsse vom 4. u. 13.5.1998 wird nicht entsprochen.
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