15 U 155/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-07-14, 15 U 155/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-07-14, 15 U 155/97
15 U 155/97Obergericht14.07.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 155/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-07-14
Aktenzeichen: 15 U 155/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0714.15U155.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 03.02.1998 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, daß die Berufung des Beklagten gegen das am 20. August 1997 verkündete Urteil der 28. Zivilsenat des Landgerichts Köln - 28 0 584/96 - insoweit zurückgewiesen wird, als 1. der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 22.989,82 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.08.1996 Zug um Zug gegen Rückübereignung und Übergabe des PKW Nis-san Primera 1,6 l (Fahrzeug-Ident.-Nr. .............) zu zahlen, und 2. festgestellt wird, daß sich der Beklagte in Annahmeverzug befindet.
Wegen eines ursprünglich darüber hinausgehenden Zahlungsbetrages von 1.219,17 DM ist der Rechtsstreit erledigt.
Im übrigen wird die Klage unter teilweiser Anfechtung des Versäumnisurteils vom 3. Februar 1998 und entsprechender Abänderung des oben bezeichneten Urteils abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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