16 U 2/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-07-13, 16 U 2/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-07-13, 16 U 2/98
16 U 2/98Obergericht13.07.1998
Regest
Die Befugnis der Bank, die Konditionen eines Darlehens in gewissen Zeitabständen den Marktverhältnissen anzupassen, kann in den AGB vereinbart werden. Bei einer aufgrund dieser AGB vorgenommenen Konditionenanpassung findet § 4 Abs. 1 S. 1 VerbrKrG keine Anwendung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 2/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-07-13
Aktenzeichen: 16 U 2/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0713.16U2.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 315
Leitsätze
Die Befugnis der Bank, die Konditionen eines Darlehens in gewissen Zeitabständen den Marktverhältnissen anzupassen, kann in den AGB vereinbart werden. Bei einer aufgrund dieser AGB vorgenommenen Konditionenanpassung findet § 4 Abs. 1 S. 1 VerbrKrG keine Anwendung.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. November 1997 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Land-gerichts Köln - 3 O 306/97 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfah-rens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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