Ss 304/98 (Z)•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-30, Ss 304/98 (Z)
Oberlandesgericht Köln, 1998-06-30, Ss 304/98 (Z)
Ss 304/98 (Z)Obergericht30.06.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 304/98 (Z) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-06-30
Aktenzeichen: Ss 304/98 (Z)
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0630.SS304.98Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird
zur erneuten Verhandlung und Entscheidung- auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Euskirchen zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.