Oberlandesgericht Köln, 1998-06-29, 16 WX 86/98

16 WX 86/98Obergericht29.06.1998

Regest

Einräumung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß WEG §§ 10, 15 Zur Begründung eines Sondernutzungsrechts schuldrechtlicher Art an Teilen des Gemeinschaftseigentums bedarf es grundsätzlich der einstimmigen Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Wird ein solches Sondernutzungsrecht einräumender bloßer Mehrheitsbeschluß aber nicht angefochten und mangels Anfechtung bestandskräftig, so ist er künftig verbindlich.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 86/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-06-29

Aktenzeichen: 16 WX 86/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0629.16WX86.98.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG §§ 10, 15

Leitsätze

Einräumung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß

WEG §§ 10, 15 Zur Begründung eines Sondernutzungsrechts schuldrechtlicher Art an Teilen des Gemeinschaftseigentums bedarf es grundsätzlich der einstimmigen Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Wird ein solches Sondernutzungsrecht einräumender bloßer Mehrheitsbeschluß aber nicht angefochten und mangels Anfechtung bestandskräftig, so ist er künftig verbindlich.

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