Oberlandesgericht Köln, 1998-06-26, 20 U 14/98

20 U 14/98Obergericht26.06.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 14/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-06-26

Aktenzeichen: 20 U 14/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0626.20U14.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 2. Dezember 1997 - 15 O 58/97 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten zu 1) gegen eine Sicherheitsleistung von 5.700 DM abwenden, sofern der Beklagte zu 1) vor Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse, die als Steuer- oder Zollbürge zugelassen sind, erbracht werden.

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