1 U 121/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-25, 1 U 121/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 121/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-06-25
Aktenzeichen: 1 U 121/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0625.1U121.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 06.11.1997 - 15 O 681/96 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 85.000,- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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