Oberlandesgericht Köln, 1998-06-19, Ss 289/98 (B)

Ss 289/98 (B)Obergericht19.06.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 289/98 (B) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-06-19

Aktenzeichen: Ss 289/98 (B)

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0619.SS289.98B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der Rechtsbeschwerde im übrigen wird das angefochtene Urteil dahingehend abgeändert, daß das angeordnete Fahrverbot entfällt.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen.

Die Gerichtsgebühren werden jedoch auf die Hälfte ermäßigt. Die Hälfte der dem Betroffenen in der Rechtsbeschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.