Oberlandesgericht Köln, 1998-06-16, 22 U 260/96

22 U 260/96Obergericht16.06.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 260/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-06-16

Aktenzeichen: 22 U 260/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0616.22U260.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 21.11.1996 - 7 0 90/96 - abgeändert und insgesamt, wie folgt, neu gefaßt:

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 246.313,13 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19.12.1997 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die jeweiligen Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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