16 Wx 87/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-15, 16 Wx 87/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-06-15, 16 Wx 87/98
16 Wx 87/98Obergericht15.06.1998
Regest
Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung, ob eine Betreuung im Rahmen der Berufsausübung oder als bürgerliches Ehrenamt ausgeübt wird, ist auch zu berücksichtigen, daß ein Betreuer erst am Anfang seiner Berufsausübung steht und im Laufe der Zeit die Zahl der Betreuungen und den hierfür erforderlichen Arbeitsaufwand kontinuierlich ausweitet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 87/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-06-15
Aktenzeichen: 16 Wx 87/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0615.16WX87.98.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1836
Leitsätze
Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung, ob eine Betreuung im Rahmen der Berufsausübung oder als bürgerliches Ehrenamt ausgeübt wird, ist auch zu berücksichtigen, daß ein Betreuer erst am Anfang seiner Berufsausübung steht und im Laufe der Zeit die Zahl der Betreuungen und den hierfür erforderlichen Arbeitsaufwand kontinuierlich ausweitet.
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 14.4.1998 wird der Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.3.1998 - 4 T 37/98 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Amtsgericht Königswinter vom 28.11.1997 - 6 XVIII A 13 - wird zurückgewiesen.
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