Oberlandesgericht Köln, 1998-06-10, 26 U 3/98

26 U 3/98Obergericht10.06.1998

Regest

Recht auf abgesonderte Befriedigung gibt im Konkurs ein recht zur Selbstverwertung HGB §§ 343, 371; KO § 49 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gibt dem Schuldner eine Einrede, die zur Zug-um-Zug-Verurteilung führt. Es gibt dem Schuldner zudem ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB, das sich im Konkurs als ein Recht auf abgesonderte Befriedigung nach § 49 I Ziff. 4 mit dem recht der Selbstverwertung darstellt. Der in AGB geregelte erweiterte Eigentumsvorbehalt ist nicht deshalb unwirksam, weil eine Freigaberegelung für den Fall der Übersicherung fehlt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 U 3/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-06-10

Aktenzeichen: 26 U 3/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0610.26U3.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: HGB §§ 343, 371; KO § 49

Leitsätze

Recht auf abgesonderte Befriedigung gibt im Konkurs ein recht zur Selbstverwertung

HGB §§ 343, 371; KO § 49 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gibt dem Schuldner eine Einrede, die zur Zug-um-Zug-Verurteilung führt. Es gibt dem Schuldner zudem ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB, das sich im Konkurs als ein Recht auf abgesonderte Befriedigung nach § 49 I Ziff. 4 mit dem recht der Selbstverwertung darstellt.

Der in AGB geregelte erweiterte Eigentumsvorbehalt ist nicht deshalb unwirksam, weil eine Freigaberegelung für den Fall der Übersicherung fehlt.

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