Oberlandesgericht Köln, 1998-06-09, 9 U 3/98

9 U 3/98Obergericht09.06.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 3/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-06-09

Aktenzeichen: 9 U 3/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0609.9U3.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.10.1997 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 155/97 - geändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an das Bankhaus F. & Co. in Konkurs, vertreten durch den Konkursverwalter Rechtsanwalt K. P., 33.233,55 DM und an den Kläger 13.316,45 DM, jeweils nebst 4% Zinsen seit dem 02.04.1997, zu zahlen.

Hinsichtlich der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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