16 U 92/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-08, 16 U 92/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-06-08, 16 U 92/97
16 U 92/97Obergericht08.06.1998
Regest
Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bei überzahltem Mietzins unterliegen der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 92/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-06-08
Aktenzeichen: 16 U 92/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0608.16U92.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 812, 197
Leitsätze
Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bei überzahltem Mietzins unterliegen der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Oktober 1997 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 0 415/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird - unter Abweisung der Klage im übrigen - verurteilt, an den Kläger 8.316,03 DM nebst 4 % Zinsen seit 09.07.1997 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 57 %, die Beklagte zu 43 %; die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zu 30 %, der Beklagten zu 70 % zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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