18 U 68/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-04, 18 U 68/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 68/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-06-04
Aktenzeichen: 18 U 68/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0604.18U68.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12.03.1997 -b 11 O 443/95 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin gegen sich durch Sicherheits-leistung von 450.000 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch in Form einer selbstschuld- nerischen Bürgschaft eines deutschen als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kredit-instituts zu erbringen.
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