16 WX 84/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-05-27, 16 WX 84/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-05-27, 16 WX 84/98
16 WX 84/98Obergericht27.05.1998
Regest
Ungeeignetheit eines Betreuers BGB § 1897 Ein Rechtsanwalt ist auch dann, wenn der Betreute ihn vorschlägt, für das Betreueramt ungeeignet, wenn er eine Partei, die mit dem Betreuten einen Rechtsstreit führt, einmal vertreten hat, auch wenn er dieses Mandat niedergelegt hat. Denn aus dem früheren Mandat erwachsen ihm weiterhin nachvertragliche Treuepflichten, die es ausschließen, daß er künftig ausschließlich die Interessen des Betreuten wahrnimmt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 84/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-05-27
Aktenzeichen: 16 WX 84/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0527.16WX84.98.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1897; UNGEEIGNETHEIT EINES BETREUERS
Leitsätze
Ungeeignetheit eines Betreuers
BGB § 1897 Ein Rechtsanwalt ist auch dann, wenn der Betreute ihn vorschlägt, für das Betreueramt ungeeignet, wenn er eine Partei, die mit dem Betreuten einen Rechtsstreit führt, einmal vertreten hat, auch wenn er dieses Mandat niedergelegt hat. Denn aus dem früheren Mandat erwachsen ihm weiterhin nachvertragliche Treuepflichten, die es ausschließen, daß er künftig ausschließlich die Interessen des Betreuten wahrnimmt.
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