16 W 18/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-05-27, 16 W 18/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-05-27, 16 W 18/98
16 W 18/98Obergericht27.05.1998
Regest
Im selbständigen Beweisverfahren außerhalb eines bereits anhängigen Rechtsstreits ergeht, wenn der Antrag zurückgenommen wird, Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 ZPO.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 18/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-05-27
Aktenzeichen: 16 W 18/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0527.16W18.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 485, 269 Abs. 3
Leitsätze
Im selbständigen Beweisverfahren außerhalb eines bereits anhängigen Rechtsstreits ergeht, wenn der Antrag zurückgenommen wird, Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 ZPO.
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.03.98 - 3 OH 11/97 - abgeändert und werden die Kos-ten des Verfahrens antragsgemäß der Antragstellerin auferlegt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstel-lerin zu tragen. Beschwerdewert: 775,00 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.