2 Wx 19/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-05-15, 2 Wx 19/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 19/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-05-15
Aktenzeichen: 2 Wx 19/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0515.2WX19.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 6. März 1998 wird der Beschluß der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. Februar 1998 - 11 T 33/98 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vorn 8. August 1997 gegen die Ernennung des Beteiligten zu 2) zum Testamentsvollstrecker und die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses vom 31. Juli 1997 - 34 VI 427197 - durch das Amtsgericht Köln an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
Die Wertfestsetzungen in den Beschlüssen des Landgerichts vom 24. September 1997 - 11 T 283/97 - und vom 24. Februar 1998 - 11 T 33/98 - sowie in dem Beschluß des Senats vom 30. Januar 1998 - 2 Wx 68/97 - werden geändert. Der Geschäftswert der Verfahren der Erstbeschwerde - 11 T 283/97 und 11 T 33/98 - sowie der Verfahren der weiteren Beschwerde - 2 Wx 68/97 und 2 Wx 19/98 - wird jeweils auf DM 18.000,-- festgesetzt.
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