Oberlandesgericht Köln, 1998-05-07, 18 U 241/97

18 U 241/97Obergericht07.05.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 241/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-05-07

Aktenzeichen: 18 U 241/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0507.18U241.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 21. August 1997 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 0 54/95 - teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.221,64 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28.1.1995 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu einem Drittel und die Beklagten zu zwei Dritteln. Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits tragen der Kläger zu 58 % und die Beklagten zu 42 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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