20 U 124/96•Oberlandesgericht Köln, 1998-04-29, 20 U 124/96
Oberlandesgericht Köln, 1998-04-29, 20 U 124/96
20 U 124/96Obergericht29.04.1998
Regest
Schadensersatzanspruch aus cic wegen Verstoßes gegen die Vergabevorschriften der VOB/A VOB/A §§ 25 Nr. 1 Abs. 2, Nr. 3 Abs. 1, 8 Nr. 5 Abs. 1 e, BGB § 276 Ein Schadensersatzanspruch aus cic wegen Verstoßes gegen die Vergabevorschriften der VOB/A besteht trotz Bevorzugung eines teureren Angebotes nicht, wenn das billigere Angebot wegen unangemessener Preise - auch nur in wesentlichen abgeschlossenen Teilbereichen - und wegen vorsätzlich unrichtiger Angaben über den Personalbestand auszuschließen ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 124/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-04-29
Aktenzeichen: 20 U 124/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0429.20U124.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: VOB/A §§ 25 NR. 1 ABS. 2, NR. 3 ABS. 1; VOB/A §§ 8 NR. 5 ABS. 1 E; BGB § 276
Leitsätze
Schadensersatzanspruch aus cic wegen Verstoßes gegen die Vergabevorschriften der VOB/A
VOB/A §§ 25 Nr. 1 Abs. 2, Nr. 3 Abs. 1, 8 Nr. 5 Abs. 1 e, BGB § 276 Ein Schadensersatzanspruch aus cic wegen Verstoßes gegen die Vergabevorschriften der VOB/A besteht trotz Bevorzugung eines teureren Angebotes nicht, wenn das billigere Angebot wegen unangemessener Preise - auch nur in wesentlichen abgeschlossenen Teilbereichen - und wegen vorsätzlich unrichtiger Angaben über den Personalbestand auszuschließen ist.
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