17 U 123/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-04-29, 17 U 123/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-04-29, 17 U 123/97
17 U 123/97Obergericht29.04.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 123/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-04-29
Aktenzeichen: 17 U 123/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0429.17U123.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 2. Juli 1997 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 129/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 6.500 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet. Beide Parteien dürfen die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlichrechtlichen Sparkasse stellen.
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