Oberlandesgericht Köln, 1998-04-24, 19 U 209/97

19 U 209/97Obergericht24.04.1998

Regest

Der Verwender von AGB kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages nur geltend machen, soweit er sich selbst an das in den AGB vorgesehene Verfahren gehalten hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 209/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-04-24

Aktenzeichen: 19 U 209/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0424.19U209.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: § 325 BGB

Leitsätze

Der Verwender von AGB kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages nur geltend machen, soweit er sich selbst an das in den AGB vorgesehene Verfahren gehalten hat.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24.07.1997 - 21 O 222/96 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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