Oberlandesgericht Köln, 1998-03-27, 19 U 97/97

19 U 97/97Obergericht27.03.1998

Regest

Wird in Prospekten für Einlagen in eine KG geworben, so kann eine dadurch veranlaßte Gesellschaftereinlage wegen arglistiger Täuschung zurückgefordert werden (§ 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB), wenn die KG in Wirklichkeit nicht bestand.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 97/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-03-27

Aktenzeichen: 19 U 97/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0327.19U97.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: BGB § 823; StGB § 263

Leitsätze

Wird in Prospekten für Einlagen in eine KG geworben, so kann eine dadurch veranlaßte Gesellschaftereinlage wegen arglistiger Täuschung zurückgefordert werden (§ 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB), wenn die KG in Wirklichkeit nicht bestand.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landge-richts Köln vom 14.3.1997 - 20 O 120/96 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Das Versäumnisurteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.10.1996 bleibt aufrechterhalten. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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