Ss 112/98 B - 70 B -•Oberlandesgericht Köln, 1998-03-20, Ss 112/98 B - 70 B -
Oberlandesgericht Köln, 1998-03-20, Ss 112/98 B - 70 B -
Ss 112/98 B - 70 B -Obergericht20.03.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 112/98 B - 70 B - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-03-20
Aktenzeichen: Ss 112/98 B - 70 B -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0320.SS112.98B70B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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