Oberlandesgericht Köln, 1998-03-20, 16 Wx 27/98

16 Wx 27/98Obergericht20.03.1998

Regest

Der von seinem Amt zurückgetretene Verwalter ist nicht mehr berechtigt, seinerseits eine Eigentümerversammlung einzuberufen, auf der über seine erneute Bestellung beschlossen werden soll. Das gilt auch dann, wenn eine Mehrheit der Eigentümer ihn umgestimmt hatte, das aufgegebene Amt wieder zu übernehmen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 27/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-03-20

Aktenzeichen: 16 Wx 27/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0320.16WX27.98.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 24 Abs. 3

Leitsätze

Der von seinem Amt zurückgetretene Verwalter ist nicht mehr berechtigt, seinerseits eine Eigentümerversammlung einzuberufen, auf der über seine erneute Bestellung beschlossen werden soll. Das gilt auch dann, wenn eine Mehrheit der Eigentümer ihn umgestimmt hatte, das aufgegebene Amt wieder zu übernehmen.

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 19.1.1998 wird der Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 1. Dezember 1997 - 29 T 283/96 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beschluß der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft G. - 5 vom 12. Februar 1996 zu TOP 5 wird für ungültig erklärt.

Die Verfahrenskosten aller Instanzen werden den Antragsgegnern auferlegt; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

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