8 U 76/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-03-16, 8 U 76/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 76/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-03-16
Aktenzeichen: 8 U 76/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0316.8U76.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das - zweite - Ver-säumnisurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3. Juli 1997 - 22 O 159/96 - wird als unzu-lässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 91.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.