19 U 231/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-03-13, 19 U 231/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-03-13, 19 U 231/97
19 U 231/97Obergericht13.03.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 231/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-03-13
Aktenzeichen: 19 U 231/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0313.19U231.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 13. Juni 1997 - 89 O 1/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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