13 W 14/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-03-11, 13 W 14/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-03-11, 13 W 14/98
13 W 14/98Obergericht11.03.1998
Regest
Unbeschadet der rechtlichen Selbständigkeit des Pflichtteilsergänzungsanspruchs können entferntere Abkömmlinge des Erblassers in den Fällen, in denen sie gemäß § 2309 BGB nicht pflichtteilsberechtigt sind, auch keinen Ergänzungspflichtteil beanspruchen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 W 14/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-03-11
Aktenzeichen: 13 W 14/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0311.13W14.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 2309, 2325, 2329
Leitsätze
Unbeschadet der rechtlichen Selbständigkeit des Pflichtteilsergänzungsanspruchs können entferntere Abkömmlinge des Erblassers in den Fällen, in denen sie gemäß § 2309 BGB nicht pflichtteilsberechtigt sind, auch keinen Ergänzungspflichtteil beanspruchen.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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