Oberlandesgericht Köln, 1998-03-05, Ss 81/98 (B) - 50 B -

Ss 81/98 (B) - 50 B -Obergericht05.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 81/98 (B) - 50 B - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-03-05

Aktenzeichen: Ss 81/98 (B) - 50 B -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0305.SS81.98B50B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 08. Oktober 1997 wird als unbegründet verworfen. Das Fahrverbot wird erst wirk-sam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

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