13 U 152/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-03-04, 13 U 152/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-03-04, 13 U 152/97
13 U 152/97Obergericht04.03.1998
Regest
Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Vorlage von Geschäftsunterlagen, die für die Bewertung eines zum Nachlaß gehörenden Unternehmensanteils notwendig sind, wird durch die Vorlage eines vom Erben eingeholten Wertermittlungsgutachtens grundsätzlich nicht der Boden entzogen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 152/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-03-04
Aktenzeichen: 13 U 152/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0304.13U152.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 242, 2314
Leitsätze
Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Vorlage von Geschäftsunterlagen, die für die Bewertung eines zum Nachlaß gehörenden Unternehmensanteils notwendig sind, wird durch die Vorlage eines vom Erben eingeholten Wertermittlungsgutachtens grundsätzlich nicht der Boden entzogen.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Landgerichts Bonn vom 30. Mai 1997 - 18 O 306/96 - hinsichtlich der Abweisung des Klageantrages zu 2. wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin bezüglich der H.F. Siebdruck- und Repro-Bedarf GmbH mit Sitz in B. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, die zugrunde-liegenden Geschäftsbücher und Belege sowie alle sonstigen zur Unternehmensbewertung notwendigen Unterlagen für die Jahre seit der Gründung der Gesellschaft bis einschließlich 1993 vorzulegen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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