Oberlandesgericht Köln, 1998-03-04, 13 U 152/97

13 U 152/97Obergericht04.03.1998

Regest

Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Vorlage von Geschäftsunterlagen, die für die Bewertung eines zum Nachlaß gehörenden Unternehmensanteils notwendig sind, wird durch die Vorlage eines vom Erben eingeholten Wertermittlungsgutachtens grundsätzlich nicht der Boden entzogen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 152/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-03-04

Aktenzeichen: 13 U 152/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0304.13U152.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 242, 2314

Leitsätze

Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Vorlage von Geschäftsunterlagen, die für die Bewertung eines zum Nachlaß gehörenden Unternehmensanteils notwendig sind, wird durch die Vorlage eines vom Erben eingeholten Wertermittlungsgutachtens grundsätzlich nicht der Boden entzogen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Landgerichts Bonn vom 30. Mai 1997 - 18 O 306/96 - hinsichtlich der Abweisung des Klageantrages zu 2. wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin bezüglich der H.F. Siebdruck- und Repro-Bedarf GmbH mit Sitz in B. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, die zugrunde-liegenden Geschäftsbücher und Belege sowie alle sonstigen zur Unternehmensbewertung notwendigen Unterlagen für die Jahre seit der Gründung der Gesellschaft bis einschließlich 1993 vorzulegen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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