Oberlandesgericht Köln, 1998-02-27, 19 U 221/97

19 U 221/97Obergericht27.02.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 221/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-02-27

Aktenzeichen: 19 U 221/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0227.19U221.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13. August 1997 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 146/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jeder Kläger darf die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen können jeweils auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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