16 WX 30/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-02-27, 16 WX 30/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-02-27, 16 WX 30/98
16 WX 30/98Obergericht27.02.1998
Regest
Sonderumlage nur nach entsprechendem Beschluß WEG § 28 Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 30/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-02-27
Aktenzeichen: 16 WX 30/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0227.16WX30.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 28
Leitsätze
Sonderumlage nur nach entsprechendem Beschluß
WEG § 28 Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.
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