26 WF 162/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-02-18, 26 WF 162/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-02-18, 26 WF 162/97
26 WF 162/97Obergericht18.02.1998
Regest
Ist der Rechtsanwalt im PKH-Prüfungsverfahren nur für den Abschluß eines Vergleichs beigeordnet worden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung einer Erörterungsgebühr aus der Staatskasse
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 WF 162/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-02-18
Aktenzeichen: 26 WF 162/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0218.26WF162.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: ZPO § 118 ABS. 1 S. 3; BRAGO §§ 31 ABS. 1 NR. 4, 51 ABS. 1 S. 1; BRAGO § 122 ABS. 1
Leitsätze
Ist der Rechtsanwalt im PKH-Prüfungsverfahren nur für den Abschluß eines Vergleichs beigeordnet worden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung einer Erörterungsgebühr aus der Staatskasse
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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