13 U 174/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-02-18, 13 U 174/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-02-18, 13 U 174/97
13 U 174/97Obergericht18.02.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 174/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-02-18
Aktenzeichen: 13 U 174/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0218.13U174.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 24. Juni 1997 - 12 O 260/95 - dahin-gehend teilweise abgeändert, daß die Beklagte an den Kläger Zug um Zug gegen Rückgabe der Küche Landhaus 784/1 Apl 983 Rust. (bestehend aus den im Ausspruch des angefochtenen Urteils näher bezeichneten Teilen) 20.920,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 7. Dezember 1994 zu zahlen hat. Im übri-gen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 22,5% und die Beklagte 77,5%. Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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