Ausl 254/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-02-10, Ausl 254/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-02-10, Ausl 254/97
Ausl 254/97Obergericht10.02.1998
Regest
Ist ungewiss, ob und wann eine vom Oberlandesgericht für zulässig erklärte Auslieferung durch die Bundesregierung bewilligt wird und wann sie durchgeführt werden kann, ist die Anordnung der Fortdauer der Auslieferungshaft im Regelfall nicht möglich.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ausl 254/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-02-10
Aktenzeichen: Ausl 254/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0210.AUSL254.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: IRG § 15
Leitsätze
Ist ungewiss, ob und wann eine vom Oberlandesgericht für zulässig erklärte Auslieferung durch die Bundesregierung bewilligt wird und wann sie durchgeführt werden kann, ist die Anordnung der Fortdauer der Auslieferungshaft im Regelfall nicht möglich.
Tenor
Die Beschlüsse des Senats vom 22. August 1997 über die Anordnung der Auslieferungshaft und vom 17. Oktober 1997 und 12. Dezember 1997 über die Fortdauer der Auslieferungshaft werden aufgehoben.
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