Oberlandesgericht Köln, 1998-02-09, 7 W 58/97

7 W 58/97Obergericht09.02.1998

Regest

Ist zugunsten von Gläubiger und Schuldner ein Geldbetrag hinterlegt und erklärt der Schuldner nicht sofort die Freigabe, so kann bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern der Bürge den Gläubiger nicht auf den hinterlegten Betrag verweisen. Insbesondere ist in einem solchen Fall der Einwand einer rechtsmißbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen nicht begründet.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 W 58/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-02-09

Aktenzeichen: 7 W 58/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0209.7W58.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: BGB § 765; ZPO § 93

Leitsätze

Ist zugunsten von Gläubiger und Schuldner ein Geldbetrag hinterlegt und erklärt der Schuldner nicht sofort die Freigabe, so kann bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern der Bürge den Gläubiger nicht auf den hinterlegten Betrag verweisen. Insbesondere ist in einem solchen Fall der Einwand einer rechtsmißbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen nicht begründet.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 29.10.1997 - 2 O 177/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

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