7 W 58/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-02-09, 7 W 58/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-02-09, 7 W 58/97
7 W 58/97Obergericht09.02.1998
Regest
Ist zugunsten von Gläubiger und Schuldner ein Geldbetrag hinterlegt und erklärt der Schuldner nicht sofort die Freigabe, so kann bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern der Bürge den Gläubiger nicht auf den hinterlegten Betrag verweisen. Insbesondere ist in einem solchen Fall der Einwand einer rechtsmißbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen nicht begründet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 W 58/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-02-09
Aktenzeichen: 7 W 58/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0209.7W58.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: BGB § 765; ZPO § 93
Leitsätze
Ist zugunsten von Gläubiger und Schuldner ein Geldbetrag hinterlegt und erklärt der Schuldner nicht sofort die Freigabe, so kann bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern der Bürge den Gläubiger nicht auf den hinterlegten Betrag verweisen. Insbesondere ist in einem solchen Fall der Einwand einer rechtsmißbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen nicht begründet.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 29.10.1997 - 2 O 177/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.