26 WF 2/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-02-09, 26 WF 2/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-02-09, 26 WF 2/98
26 WF 2/98Obergericht09.02.1998
Regest
§ 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO ist einschränkend dahin auszulegen, daß ein PKH-Verfahren nur dann zur Anhängigkeit i.S. dieser Vorschrift führt, wenn der PKH-Antrag zur Durchführung eines streitigen Verfahrens gestellt wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 WF 2/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-02-09
Aktenzeichen: 26 WF 2/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0209.26WF2.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: BRAGO § 23 ABS. 1 SATZ 1 UND 3; ZPO § 11
Leitsätze
§ 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO ist einschränkend dahin auszulegen, daß ein PKH-Verfahren nur dann zur Anhängigkeit i.S. dieser Vorschrift führt, wenn der PKH-Antrag zur Durchführung eines streitigen Verfahrens gestellt wird.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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