16 Wx 307/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-01-19, 16 Wx 307/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-01-19, 16 Wx 307/97
16 Wx 307/97Obergericht19.01.1998
Regest
Die fehlerhafte ,Erhebung in den Adelsstand" durch eine den gesetzlichen Vorschriften über die Namensänderung nicht entsprechende amtsgerichtliche Entscheidung ist wirksam, wenn die Standesamtsaufsicht eine rechtzeitige Anfechtung versäumt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 307/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-01-19
Aktenzeichen: 16 Wx 307/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0119.16WX307.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 1355, 1616a, PStG § 34
Leitsätze
Die fehlerhafte ,Erhebung in den Adelsstand" durch eine den gesetzlichen Vorschriften über die Namensänderung nicht entsprechende amtsgerichtliche Entscheidung ist wirksam, wenn die Standesamtsaufsicht eine rechtzeitige Anfechtung versäumt.
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1)ohne Datum
- Eingang beim Landgericht Bonn am 18.11.1997 - wird der Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom
- Oktober 1997 - 4 T 610/97 u. 4 T 623/97 - aufgehoben.
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 4) vom 27.08.1997 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bonn vom 30.07.1997 - 36 XVI 27/96 - wird verworfen.
Die außergerichtlichen Kosten des landgerichtlichen Beschwerdeverfahrens fallen der Stadt B. zur Last.
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