Oberlandesgericht Köln, 1998-01-16, 2 Ws 687/97

2 Ws 687/97Obergericht16.01.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 687/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-01-16

Aktenzeichen: 2 Ws 687/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0116.2WS687.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Bewährungsbeschluß vom 12. November 1997 wird zu Ziffer 2. aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Angeklagten ihren entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu zahlen.

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