19 U 144/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-01-16, 19 U 144/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-01-16, 19 U 144/97
19 U 144/97Obergericht16.01.1998
Regest
Behauptet der Besteller, es sei vereinbart, daß eine Lieferung bis zu einem bestimmten Tag erfolgen solle, so ist er beweispflichtig für die Vereinbarung und für den Eintritt der Bedingung, weil es sich um eine auflösende Bedingung handelt (§ 163 BGB).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 144/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-16
Aktenzeichen: 19 U 144/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0116.19U144.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: BGB § 163
Leitsätze
Behauptet der Besteller, es sei vereinbart, daß eine Lieferung bis zu einem bestimmten Tag erfolgen solle, so ist er beweispflichtig für die Vereinbarung und für den Eintritt der Bedingung, weil es sich um eine auflösende Bedingung handelt (§ 163 BGB).
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30. April 1997 - 21 O 505/95 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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