9 U 199/96•Oberlandesgericht Köln, 1998-01-13, 9 U 199/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 199/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-13
Aktenzeichen: 9 U 199/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0113.9U199.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.07.1996 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 4/95 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird das angefochtene Urteil hinsichtlich des Zinsanspruchs teilweise geändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.199,09 DM nebst 15 % Zinsen seit dem 17.10.1995 bis zum 30.06.1996 und 14,5 % Zinsen seit dem 01.07.1996 zu zahlen. Ferner wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.1995 sowie weitere 3.054,65 DM zu zahlen.
Die weitergehende Anschlußberufung wird zurückgewiesen, die Klage insoweit abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Be-klagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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