5 U 152/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-23, 5 U 152/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-23, 5 U 152/97
5 U 152/97Obergericht23.12.1997
Regest
Die Versetzung in den Ruhestand gemäß §§ 42 Abs. 1 Satz 1, 44 BBG begründet nicht in jedem Falle die Vermutung vollständiger Berufsunfähigkeit i.S. der Beamtenklausel. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 152/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-23
Aktenzeichen: 5 U 152/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1223.5U152.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: BB-BUZ § 2
Leitsätze
Die Versetzung in den Ruhestand gemäß §§ 42 Abs. 1 Satz 1, 44 BBG begründet nicht in jedem Falle die Vermutung vollständiger Berufsunfähigkeit i.S. der Beamtenklausel. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Juli 1997 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 24/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 6.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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